Juli 2023

Anpassungen im Leistungskatalog

Der Spitex-Leistungskatalog beschreibt die Leistungen aus Art.7 KLV detaillierter und ist die Grundlage für die Leistungsplanung, die auf dem Leistungsplanungsblatt festgehalten wird und für die prospektive Einschätzung des Bedarfs der Bedarfsmeldung beigelegt wird.

Die Richtzeiten stammen aus den Jahren 1987-2000 und sind entsprechend veraltet. Es handelt sich um Refren-Zeiten und nicht um Zeitlimiten. Sie werden anhand der Pflegeplanung bei Bedarf individuell angepasst.

Die Anpassungen des Leistungskatalogs betreffen einzelne Leistungen und Leistungsbeschreibungen, die nicht mehr zeitgemäss, nicht stimmig beschrieben, fachlich nicht korrekt sind oder häufig zu Diskussionen zwischen Spitexorganisationen und Versicherern führen.

Die Anpassungen haben zum Ziel, jene Leistungen, die auffällig oft zu Diskussionen zwischen den Spitexorganisationen und den Versicherern führen, so zu beschreiben, dass das gegenseitige Verständnis verbessert wird und die Leistungen in jener Form, die dem individuellen Bedarf der Klientinnen und Klienten entsprechen, akzeptiert werden.

Die Grundlage für die Beurteilung der Leistungen durch die Versicherer ist eine nachvollziehbare und differenzierte Pflegedokumentation.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden den Versicherer-Verbänden für schriftliche Rückmeldungen zugeschickt und mit  Fachexpertinnen aus den Versicherer-Verbänden besprochen. Die entsprechenden fachlichen Rückmeldungen und Inputs wurden berücksichtigt.

Die Änderungen sind hier zu finden: Erratum oder unter Zusatzformulare/Leistungskatalog

Im Handbuch «Stammdaten und Angaben, Entlassung, Leistungskatalog» wurden im Kapitel 3.2 Orthographiefehler korrigiert und Präzisierungen ergänzt, die die Bedeutung der Leistung nicht beeinflussen und der Information dienen. Zudem wurde der Begriff Richtzeiten durch Referenz-Zeiten ersetzt. Das aktuelle Handbuch ist hier zu finden: Handbuch oder auf dieser Webeite unter Zusatzformulare/Leistungskatalog

Neu ist der Leistungskatalog in den Administrativverträgen mit CSS und HSK verankert, d.h. er wird im Artikel «Bedarfsmeldung an die Versicherer» erwähnt und auf ihn verlinkt.

Vielen Dank für die Weiterleitung der Informationen bis zu den Pflegefachpersonen, die für die Pflegeplanungen verantwortlich sind.

Für Fragen sind Esther Bättig (baettig@spitex.ch) und Ruth Hagen (hagen@spitex.ch) zuständig.

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